Fremde Bilder für eigene Blogbeiträge

Wer ein eigenes Blog betreibt, kommt schnell auf den Gedanken, eigene Texte mit Bildern „aus dem Internet“ aufzulockern. Doch hierbei ist Vorsicht geboten! Jedes Bild hat (mindestens) einen Urheber – und Urheber haben Rechte. Um diese durchzusetzen, greifen einige Rechteinhaber zu drastischen Maßnahmen. Ein Beispiel ist die Abmahnwelle, die die Website Marions Kochbuch angestoßen hat. Leider scheint sich die Abmahnung zu einem Geschäftsmodell entwickelt zu haben. Man sollte sich in den sozialen Medien bewusst machen, was man darf und was nicht.

Irrtum schützt vor Strafe nicht und Irrtümer auf diesem Gebiet sind leider sehr verbreitet. Am einfachsten ist es, wenn man ein Foto selbst aufgenommen hat. Dieses Foto kann beliebig veröffentlich werden – sofern nicht etwas fotografiert wurde, an dem Dritte Rechte haben. Hier sollen nur zwei typische Fälle kurz angesprochen werden (zum weiteren Einstieg empfehle ich iRights.info): Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild (§ 22 Kunst-Urhebergesetz), also ist für Fotos von Menschen im Regelfall eine Einwilligung erforderlich (Ausnahmen in § 23 KunstUrhG). Auch beim Fotografieren von Kunst innerhalb von Gebäuden und moderner Architektur können Probleme auftreten.

Unproblematisch kann man Abbildungen verwenden, die unter freien Lizenzen veröffentlicht wurden. Ein Beispiel: Alle selbst erstellten Inhalte auf der Website www.hayduk.de stehen unter der Creative Commons Lizenz „Namensnennung 3.0 Deutschland„. Als Autor ist „hayduk.de“ zu nennen, oder der entsprechende Beitragsautor. Es gibt auch freie Lizenzen, die eine Verwendung von Inhalten nur für nicht-kommerzielle Zwecke zulässt. Wer sich nicht sicher ist, ob sein Vorhaben nicht doch als kommerziell einzuordnen ist, sollte sicherheitshalber vor der Verwendung den Urheber kontaktieren.

Creative Commons at Harvard by mlinksva @ flickr under CC by-2.0

Creative Commons at Harvard by mlinksva @ flickr under CC by-2.0


Das oben als Beispiel verwendete Foto hat der flickr-Nutzer mlinksva bei einem öffentlichen Vortrag zu Creative Commons an der Harvard Law School gemacht und unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht.

Ein abschließender Beispielfall: Viele Blogger bekommen Presseinformationen zugeschickt, die „Pressebilder“ beinhalten. Die Nutzungsbedingungen für dieses Material sind jedoch häufig nicht transparent. Zunächst sieht es aus, als ob es der Versender der Presseinformation ein Interesse daran hat, dass das Bildmaterial über die Blogger als Multiplikatoren weitergegeben wird. Selbst wenn dem so ist, muss das nicht heißen, dass der Blogger zur Nutzung des Bildmaterials über den beschränkten Werbezweck hinaus berechtigt ist. Vielleicht ist auch nur vorgesehen, dass die Nachricht per E-Mail an Einzelpersonen weitergegeben wird? In zahlreichen Unternehmen machen sich die Pressestellen offenbar keine weitergehenden Gedanken über Nutzungsrechte Dritter.

Bilder, deren Lizenzierung nicht transparent definiert ist, eignen sich kaum zur Veröffentlichung auf der eigenen Website. Im Zweifel kann man besser auf Bilder zurückgreifen, die unter Creative Commons (CC) veröffentlicht wurden. Ein guter Ausgangspunkt sind die Creative Commons Archive beim Yahoo-Dienst flickr. Wer CC-Medien nutzt, ist zum einen auf der sicheren Seite und unterstützt zum anderen freie Lizenzen. Bei Bildern, die man unbedingt im Internet veröffentlichen will – und die nicht unter CC stehen – kann man Rechtssicherheit nur über eine schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers erlangen (theoretisch könnte auch eine elektronische Zustimmungserklärung qualifiziert signiert werden).
Diesen Artikel habe ich zusammen mit Norbert Hayduk von hayduk.de erstellt.

Ein Gedanke zu „Fremde Bilder für eigene Blogbeiträge

  1. Pingback: Susanne & Norbert Hayduk » Fremde Bilder in die eigenen Blogbeiträge einbinden

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