Rewe Gutscheine eingelöst

Nun wurde man ja letztes Jahr im bei Rewe mit MP3-Gutscheinen beworfen, die sich ausschließlich für Titel von Sony-Musikanten bei Starzone verwenden lassen. Da die Download-Gutscheine Ende Januar verfallen, fragte ich mich nun, was es denn wohl Hörenswertes auf diesem Label gibt, das ich noch nicht auf dem Rechner habe. In der Kürze der Zeit bin ich zu folgender Playliste gekommen:

Vielleicht hilft das ja jemandem, der sich in den nächsten Stunden durch den Sony-Katalog wühlt.

Ach ja, fast vergessen: Arnold Schwarzenegger’s Total Body Workout.

Schnelllesen an der Kasse

Im Mai kritisierten einige Daten- und Verbraucherschützer das bei Rewe und anderen Unternehmen der Gruppe praktisierte Lastschriftverfahren mit Unterschrift (unter anderem berichteten NDR Info, FR Online und Blogs wie YuccaTree Post oder selbstauskunft.net).

Die wesentlichen Kritikpunkte: Kunden genehmigen bei jeder EC/Maestro-Zahlung mit ihrer Unterschrift die Weitergabe ihrer Daten an ein Unternehmen für Zahlungsdienstleistungen sowie zwei Wirtschaftsauskunfteien; die Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe und -speicherung erfolgt unter Zeitdruck; Kunden erhalten kein Doppel der unterschriebenen Einwilligungserklärung und die Erklärung ist auch nicht als Aushang einsehbar.

Kurz darauf wurde die Kartenzahlung deutschlandweit auf das PIN-Verfahren umgestellt (was für Rewe mit höheren Kosten pro Transaktion verbunden war).

Spätestens seit August sind die Rewe-Märkte nun wieder zum Verfahren mit Unterschrift zurückgekehrt. Die Unternehmensgruppe betonte schon im Mai, dass das Verfahren nach geltenden Regelungen des Deutschen Lastschriftverfahrens gestaltet sei. Dementsprechend wurde nur wenig am Text geändert: Weiterhin genehmigen die Kunden mit ihrer Unterschrift für den Fall der Rücklastschrift die Weitergabe ihrer Daten an ein Unternehmen für Zahlungsdienstleistungen (easycash) sowie zwei Wirtschaftsauskunfteien (Schufa und Bürgel – in diesem Zusammenhang ein kurzer Hinweis auf die kostenlose Selbstauskunft nach novelliertem Bundesdatenschutzgesetz).

Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht, der neue Text ist kürzer – statt 263 Wörtern sind es nun 259. Das dürfte allerdings am Kritikpunkt „Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe und -speicherung unter Zeitdruck“ wenig ändern. Die meisten Kunden haben vermutlich kein Interesse daran, mit einer wachsenden Schlange im Nacken kleingedruckte juristische Texte zu lesen.

Im Text wurden einzelne Passagen klarer gefasst. So heißt es statt „Ich bin damit einverstanden…“ jetzt „Ich willige ein… “ und die „Speichernde Stelle“ ist nun „Verantwortliche Stelle“. Sollten Einträge in einer Sperrdatei fehlerhaft sein, sollen die Daten jetzt „gelöscht“ werden und nicht nur die „Sperrung aufgehoben“.

Ein Doppel des Einwilligungstextes habe ich beim letzten Einkauf weiterhin nicht bekommen. Auch einen sichtbaren Aushang im Geschäft gab es nicht. Erst eine Anfrage über das Kontaktformular auf rewe-group.com führte zur vollständigen Information.

Aber was soll die Nörgelei. Irgendwie muss der Einzelhandel ja an sein Geld kommen, man kann ja bar zahlen oder woanders kaufen und der diesjährige Datenschützer-Sommerhit kommt nun mal von Google.

Update, 20.8.2010: Der Text hängt nun hinter beiden Kassen aus.