Aus aktuellem Anlass fragte ich mich, ob es sich miteinander vereinbaren lässt, Teilnehmer am Vergütungssystem des Wirtschaftsvereins Verwertungsgesellschaft WORT zu sein und einige eigene Werke unter Creative Commons Lizenzen zu veröffentlichen.
Die Situation für Mitglieder des vergleichbaren Vereins GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist bekannt: GEMA und CC sollen – vereinfacht gesagt – nicht kompatibel sein. Aus § 1 GEMA-Berechtigungsvertrag wird regelmäßig abgeleitet, dass ein GEMA-Mitglied nicht die Möglichkeit hat, einzelne Titel unter Creative Commons Lizenzen zu veröffentlichen (siehe insbesondere GEMA-Brief 59, September 2006). Das führt naturgemäß dazu, dass CC-Lizenzen in Deutschland im Regelfall dann genutzt werden, wenn Künstler nicht professionell tätig sind.
Kann denn da die Situation bei der VG WORT anders sein? Auch hier überträgt man mit Vertragsschluss Nutzungsrechte für alle vorhandenen und zukünftigen Werke.
Freundlicherweise wurde ich gestern von der zuständigen Ansprechpartnerin bei der VG WORT dazu aufgefordert, mir den ausführlichen rechtsverbindlichen Lizenzvertrag der im Juli 2008 überarbeiteten Creative Commons 3.0 DE Lizenzen etwas genauer anzuschauen. Und tatsächlich findet sich dort eine Einschränkung zu gesetzlichen Vergütungsansprüchen, namentlich bei Pauschalabgabensystemen (in Namensnennung 3.0 Deutschland etwa in Abschnitt 3.e). Daraus lässt sich ableiten, dass ein Mitglied der VG WORT durchaus auch Werke unter Creative Commons Lizenzen veröffentlichen kann. Mir wurde erfreulicherweise von VG-Wort-Justitiarin Sabine Richly per E-Mail bestätigt, dass zumindest bei Nutzung deutscher CC 3.0 Lizenzen kein Konflikt mit dem VG WORT Wahrnehmungsvertrag besteht.
Wer mag wohl die daraus abzuleitende spannende Frage, ob seit dem 24.7.2008 auch GEMA-Mitglieder Werke unter CC-3.0-DE-Lizenzen veröffentlichen dürfen, beantworten?
Ergänzung: Ich wurde heute auf Christiane Schulzki-Haddoutis interessanten Beitrag „Wikipedia und die VG Wort – Interview mit Mathias Schindler von Wikimedia“ bei KoopTech hingewiesen, in dem bereits letztes Jahr dieses Thema angesprochen wurde. Schindler merkt im Interview an, dass GEMA- und VG-WORT-Vertragspartner unterschiedliche Rechte und Pflichten haben.
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