Sind Videorecorder im Netz legal?

Komfortabel und beliebt: Fernsehsendungen einfach mit dem Online-Videorecorder (OVR) aufzeichnen und online anschauen. Die Aufzeichnung von Fernsehsendungen erfolgt nicht mehr auf eigener Hardware, sondern wird in die Cloud ausgelagert. Einige Plattformen bieten diesen Dienst sogar kostenlos an.

Kann die Nutzung eines OVR für Privatzwecke rechtmäßig sein? Offenbar ja. Diese Rechtsauffassung wird nicht nur von anonymen Forennutzern, sondern auch mit guten Argumenten von Juristen vertreten, die sich im Medienrecht einen Namen gemacht haben. In „Neue Nutzungsformen und Verbreitungswege im Bereich des Rundfunks und ihre urheberrechtliche Einordnung“ (2007) lässt Prof. Dr. Hoeren die Aufzeichnung einer TV-Sendung mittels Online-Videorecorder im Normalfall als zulässige digitale Privatkopie im Sinne des § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG gelten. Eine Einschränkung ist, dass die Vorlage für die digitale Kopie nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt (oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht) worden sein darf. Das dürfte bei in Europa frei empfangbaren TV-Sendungen ein Ausnahmefall sein. Wichtig ist für den Nutzer, dass er die über OVR empfangene Sendung nur für private Zwecke verwenden und nicht weiterverbreiten darf. Hält er man sich an diese Regeln, kann man einen OVR legal nutzen.

Auf die aktuelle Rechtslage für die Anbieter solcher Dienste geht Christoph Golla im DFN Infobrief August 2009 ein. Von besonderer Bedeutung ist hierbei das Urteil des BGH vom 22.4.2009 (I ZR 175/07). Mehrere Fernsehsender waren 2005 gerichtlich gegen einen OVR-Anbieter vorgegangen, da sie davon ausgehen, dass durch die Aufzeichnung das ausschließlich ihnen als Sendeunternehmen zustehende Recht, Sendungen aufzunehmen und weiterzusenden, verletzt wird. Die Vorinstanzen hatten der Klage weitestgehend stattgegeben. Der BGH hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das OLG Dresden zur erneuten Sachentscheidung zurückverwiesen. Beanstandet wurde, dass im Verfahren vor dem Berufungsgericht nicht genau dargelegt wurde, wie der Dienst technisch funktioniert. Unter bestimmten Voraussetzungen – insbesondere muss der Nutzer selbst als Hersteller der Kopie einzuordnen sein – kann das Anbieten eines OVR-Dienstes legal sein. Ob die Ausgestaltung des Dienstes im konkreten Fall (save.tv) den Voraussetzungen entspricht, wird das OLG Dresden zu klären haben.