Auch nachdem der JMStV-Online-Medienrummel vom Thema Wikileaks abgelöst wurde, möchte ich mir doch die Zeit nehmen, hier ein paar Worte zur Altersklassifizierung zu verlieren.
Darüber, dass dieser Staatsvertrag ein schlechtes Mittel zur Erreichung des erklärten Jugendschutz-Ziels ist und darüber, dass die Regelungen für ein unnötig hohes Maß an Unsicherheit bei alljeden sorgen, die Inhalte online veröffentlichen, herrscht in Blogosphäre und Juristerei ein weitgehender Konsens. Zu Recht.
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia hat eine synoptische Übersicht zum Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien in der Fassung nach 13. RÄStV und 14. RÄStV auf ihrer Website veröffentlicht.
Ob der Staatsvertrag bis Ende des Jahres von allen Bundesländern ratifiziert sein wird, steht mittlerweile kaum noch in Frage. Zum Stand der Ratifizierung gibt es eine detaillierte Tabelle von Jörg-Olaf Schäfers.
Die folgende unter der Creative Commons Lizenz BY-SA veröffentlichte Infografik von Thomas Schwenke und Simon Möller verschafft einen guten Überblick zu den Folgen des JMStV für Inhalteanbieter:
Abbildung: Infografik zum JMStV, Simon Möller / Telemedicus http://telemedicus.info, Thomas Schwenke / Schwenke & Dramburg Rechtsanwälte http://spreerecht.de, veröffentlicht unter der Creative Commons Lizenz BY-SA. Dieser Artikel steht unter einer mit der Lizenz der Abbildung kompatiblen CC Lizenz.
Ich finde darüber hinaus bemerkenswert: Wer ein Interesse daran hat, dass die eigene Website auch durch Kinder oder Jugendliche angezeigt werden kann, die an Rechnern sitzen, auf denen nach deutschen Vorgaben programmierte Jugendschutzprogramme installiert wurden, muss wohl zukünftig eine nach noch festzulegenden Vorgaben aufgebaute XML-Datei (age-de.xml) mit der Standard-Altersvorgabe im Root-Ordner ablegen. Zudem sind dann wohl alle Artikel, die von dieser Default-Vorgabe abweichen, mit einer Alterskennzeichnung in den HTML-Kopfdaten zu versehen.
Informationen zum technischen Entwicklungsstand sind auf den Seiten des Online Management Kontors zu finden.
Ich frage mich: Müsste so etwas nicht eigentlich global auf W3C-Ebene definiert werden? Da gab es vor langer Zeit doch schon mal einen Ansatz namens PICS (Platform for Internet Content Selection). Ist das Projekt tot?
Anfang 2011 sollen bei den Freiwilligen Selbstkontrollen Online-Dienste zur Selbstklassifizierung bereit stehen. Ich bin gespannt.