Eltern & Kinder, Rechte & Pflichten

Auf Einladung der Stiftung Digitale Chancen konnte ich heute (23.03.2011) in Berlin am Runden Tisch Unter den Linden – 2. UdL Roundtable – zum Thema „Kinderrechte und Elternpflichten in der digitalen Welt“ teilnehmen.

Veranstaltungsort war das BASE_camp des Mitveranstalters E-Plus. Die E-Plus-Gruppe hat zusammen mit der Stiftung Digitale Chancen den UdL Digital Roundtable als regelmäßiges Diskussionsforum zu Fragen der Teilhabe diverser Bevölkerungsschichten an den Entwicklungen der digitalen Gesellschaft eingerichtet.

Der Vor-Ort-Veranstaltung ist eine Online-Diskussion unter http://alle.de/diskussionen vorausgegangen. Zur Diskussionsanregung wurden Kinder/Jugendliche und Erwachsene dabei vor fünf – weitgehend parallel aufgebaute – Statements gestellt.

  1. Meine Eltern finden es wichtig, dass ich das Internet nutze / Kinder haben ein Recht auf freien Internetzugang (hohe Zustimmung beider Gruppen)
  2. Ich kenne mich im Internet besser aus als meine Eltern / Die Vermittlung von Medienkompetenz ist eine wichtige Erziehungsaufgabe von Eltern (sehr hohe Zustimmung bei beiden Gruppen)
  3. Meine Chats und E-Mails mit Freunden gehen meine Eltern nichts an / Eltern sollten die E-Mails und Kontakte ihrer Kinder im Internet kontrollieren (deutliche Abweichung: Kinder wollen Privatheit, zahlreiche Erwachsene wollen Kontrolle)
  4. Ich bin froh, dass meine Eltern nicht so genau wissen, was ich im Internet alles mache / Eltern müssen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass ihre Kinder im Internet nichts Illegales tun (über die Hälfte der Erwachsenen meint, dass Schutzmaßnahmen erforderlich sind; viele Kinder sind froh, dass die Eltern nicht alles wissen)
  5. Wenn ich im Internet Sachen sehe, die mich aufregen und mir nicht gefallen, spreche ich mit meinen Eltern darüber / Kinder haben ein Recht darauf, vor Gefahren im Internet geschützt zu werden (das Recht des Kindes auf Schutz ist sehr vielen Erwachsenen ein Anliegen; interessante Antwort eines Kindes: ich sage nichts über Sachen im Netz, die mir nicht gefallen, sonst denken die Eltern „dass das Internet schlimm ist und dann krieg ich Verbot“)

Martin Riemer, seines Zeichens „Education Blogger“ der Karl-Weise-Grundschule in Neukölln, hatte Schülerinnen und Schüler mitgebracht, die sich insbesondere den Fragen von Prof. Dr. Herbert Kubicek stellten. Die Kinder waren konzentriert bei der Sache (bis auf einen Handyanruf zwischendurch), schlagfertig und offenbar gut mit dem Netz vertraut.
Julia und David haben im Schulblog http://karlweise.blogspot.com live von der Veranstaltung berichtet und Fotos (mit Einwilligung der abgebildeten Personen) bei Picasa gepostet.

Die Idee, dass Erziehungsberechtigte Internetfilter mit Vollprotokoll oder gar Keylogger einsetzen könnten, stieß bei den Grundschülern auf wenig Begeisterung („Reicht es nicht, wenn meine Eltern sehen, wenn ich auf ein kostenpflichtiges Angebot komme?“).
Ein zeitlich begrenztes Internetverbot scheint als „Stubenarrest der 21. Jahrhunderts“ heute durchaus nicht unüblich zu sein.
Wenn Gewalt und Bullying ins Spiel kommen, sind viele Kinder offenbar durchaus daran interessiert, ihre Eltern zu informieren.

Interessant an der vertiefenden Diskussion zum Thema Cyberbullying war nicht nur der Einwurf, dass Drangsalierung im Netz verhältnismäßig selten sein soll (vgl. Studie „EU-Kids Online II„) und in der Regel Streitereien aus dem „real life“ fortführt, sondern auch der Hinweis auf das aktuelle Problem isharegossip (quasi Wikileaks für streitlustige Kinder, siehe Burks‘ Blog).
(Peter Kusterer gab in diesem Zusammenhang zu bedenken: Die Trennung zwischen „Real Life“ und virtueller Welt ist künstlich. Auch das Internet ist die reale Welt.)

Dr. Per Christiansen (Hans-Bredow-Institut) stellte die Frage nach dem Recht auf Internetzugang in den Raum: „Wieso sollen Kinder gegenüber ihren Eltern ein Recht auf Internetzugang haben? Kann mein Kind mich auf Internetzugang verklagen?“ Darauf fand sich die Antwort, dass ein Art. 13 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Zugang zu „Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck“ festgeschrieben ist. Internetzugang kann als wichtiger Bestandteil sozialer Teilhabe angesehen werden. Mit erfolgreichen Klagen gegen Eltern ist jedoch eher nicht zu rechnen.

Offenbar ist es nicht unüblich, dass sich auch Grundschüler schon bei sozialen Netzwerken wie Jappy oder SchuelerVZ anmelden, vermutlich häufig auch ohne Einwilligung der Eltern. Das passt meiner Ansicht nach nicht mit deutschem Datenschutzrecht und den Datenschutzbestimmungen der Netzwerke zusammen. Wenn Kinder nicht über Beträge oberhalb ihrer Taschengeldgrenze verfügen dürfen, sollten sie auch nicht ein geldwertes Nutzerprofil gegen die Nutzungsrechte an Internetdiensten eintauschen dürfen.

Die Ergebnisse der Online- und Offline-Diskussion sollen in Kürze auf den Seiten der Stiftung Digitale Chancen ausführlicher dokumentiert werden. Dort werden auch die erhellenden Foliensätze von Rechtsanwalt Martin Drechsler (Referent Jugendmedienschutzrecht bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter – fsm e.V.) zu finden sein.

Gespräche zur digitalen Integration

Eröffnung des 2. UdL Roundtables

Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes.
(Art. 125 Abs. 1 S. 1 der Bayerischen Verfassung)

Der Blick auf vernebelte Häuserfronten

Fortsetzung meiner Notizen zur Google-Diskussion „Ungestillter Datenhunger, ungeliebter Datenschutz“ am 18.01.2011 im Bremer Rathaus (siehe auch: Teil 1).
Auch Google Street View stand auf der Liste. Klöker moderierte an: Macht die Vernebelung bzw. Verpixelung von ganzen Straßenzügen den Dienst für Google Deutschland uninteressant?

Meyerdierks: Street View ist für Google Deutschland sicherlich nicht uninteressant, sonst hätten wir uns auch nicht die Mühe gemacht, das Produkt trotz der Widerstände auf den Markt zu bringen. Street View wird von Anfang an (auch bevor deutsche Städte dabei waren) von Deutschland aus intensiv genutzt. Interessant ist, dass einige Nutzer aus anderen Ländern bei Google angefragt haben sollen, warum denn Deutschland so anders aussieht als andere europäische Länder.

Dr. Sommer: Alles in allem ist das für Google Deutschland wohl jetzt schon eine ganz erfolgreiche Geschichte. Beachtenswert ist, dass das wohl der erste und vielleicht letzte Anwendungsfall eines Vorab-Widerspruchs dieser Art in Deutschland war.
Microsoft (mit bing Maps) war wohl etwas unvorsichtig mit der schnellen Zusage, all das einzuhalten was zwischen Google und den Datenschützern vereinbart wird. Für andere Anbieter solcher Geo-Dienste entstehen durch den 13-Punkte-Plan keine Verpflichtungen.

(Kleiner Exkurs: Das Dokument mit den 13 Zusagen von Google zu Street View an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist derzeit nicht mehr im Internetangebot des LfDI FHH abrufbar, da dieses aus Datenschutzgründen durch den LfDI offline gestellt wurde. Exkurs: Beim Aufruf von Zählpixeln der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. – IVW – werden IP-Adressen an den von der IVW beauftragten Dienstleister INFOnline übertragen. Dort werden zwar ausschließlich aggregierte Daten weiterverarbeitet, der LfDI hat aber offenbar Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Speicherung der IP-Adressen zum Zweck der Aggregation. Kompliziert.)

Sommer bedauert, dass es eine gesetzliche Klarstellung nicht geben wird. Die Länder hatten sich zwar Mitte 2010 im Bundesrat auf einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes geeinigt. Das Gesetzesvorhaben ist allerdings vom Bundeskabinett nicht weiterverfolgt worden.
Allerdings haben sich die wichtigsten Anbieter von Geodatendiensten auf eine Selbstverpflichtung geeinigt, formuliert unter Federführung des Verbands BITKOM.

Klöker: Warum hat sich Google auf Verhandlungen eingelassen?
Meyerdierks: Im Grunde wollten wir Street View einfach so einführen wie in anderen europäischen Ländern. Nun entstand aber in Deutschland ein intensiver öffentlicher Druck auf uns. In der Hoffnung auf mehr Planungssicherheit und Ruhe bei der Produkteinführung haben wir uns für ausführlichere Gespräche mit den Datenschutzbehörden im Vorfeld entschieden. Trotz der schon im April vereinbarten Schritte kam es dann immer Sommer noch zu einer breiten öffentlichen Diskussion.
Fassadenansichten sind öffentlich zugängliche Informationen und sollten es auch bleiben. Wenn man jemandem das Recht abspricht, Straßenpanora-Aufnahmen zu verbreiten, spricht man sich auch selber das Recht ab Panoramafotos aus dem Urlaub ins Netz zu stellen. Es gibt heute schon Widersprüche gegen nutzergenerierte Fotos. (Hat das mit der Aktion „Verschollene Häuser“ zu tun?)

Sommer: Warum hat Google den gewaltigen Aufwand mit dem Vorab-Widerspruch betrieben?
Meyerdierks: Der Aufwand war tatsächlich groß, er überstieg den Aufwand zur Herstellung des Produkte um ein Vielfaches. Es gab etwa 200 Leute, die nur damit beschäftigt waren, Widersprüche zu bearbeiten. Ein mittelständisches Unternehmen hätte so etwas nicht leisten können. Übrigens müssen wir Personen, die ihren Widerspruch jetzt zurücknehmen wollen enttäuschen, da wir auch die Rohdaten gelöscht haben.

Video: Google über Datenschutz bei Street View

Sommer: Spätestens wenn in Street View Werbung geschaltet wird, sollte sich das Geld wieder hereinholen lassen. [Meyerdierks lächelt vielsagend. Ich frage mich, ob nicht vielleicht sogar verpixelte Häuserfronten für Werbebanner besonders gut geeignet sind?]

In Kürze mehr zu: Geodaten, Open Data und Informationsfreiheit