Aus dem Rostocker Journal

Experte Dr. Marcus Dapp über Lizenzierung immaterieller Güter

Wie nachhaltig ist die Ressource ›Wissen‹?

Montag, 24.01.2011 09:00



Foto: Heiko Hoffmann ludner.com (Lizenz CC-BY-SA)

[Rostock] KRÖPELINER-TOR-VORSTADT. Vom 17. bis 21. Januar fand an der Universität Rostock zum ersten Mal die Veranstaltungsserie ›Nachhaltigkeitswoche‹ statt. Dazu hatten verschiedene Hochschulgruppen in Kooperation mit dem Allgemeinen Studentenausschuss (AStA) der Universität Rostock geladen. Referenten aus dem gesamten Bundesgebiet wurden eingeladen um Studenten und Besuchern einen Einblick in unterschiedliche Facetten des Themenkomplexes Nachhaltigkeit zu gewähren. 

Neben Vorträgen zu Ressourcenknappheit und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit hielt am Dienstag auch Dr. Marcus M. Dapp, Dozent an der ETH Zürich und IT-Stratege der Stadt München, einen Vortrag zu »digitaler Nachhaltigkeit«. Adäquat zu materiellen Gütern und dem mit ihnen verbundenen Verteilungsproblem sowie der Ressourcenknappheit, erläuterte er, welche Schwierigkeiten bei immateriellen Gütern auftreten.

Einen besonderen Schwerpunkt legte er dabei auf die Ressource ›Wissen‹, die nicht verbraucht sondern bei deren Nutzung vermehrt wird. Da Wissen sich genauso wie andere Immaterialgüter (beispielsweise Erfindungen oder Kulturwerke) nicht durch die Vervielfältigung oder die Reproduktion monetarisieren lässt, werden Immaterialgüter in der Regel durch Zugangsbeschränkungen wie Lizenzen künstlich verknappt.

Durch die Trennung der Information (zum Beispiel der Musik) von ihrem Trägern (wie zum Beispiel der CD) und die Verwendung von digitalen Kommunikationskanälen wie dem Internet sind jedoch die Kosten für die Verbreitung von einmal zusammengestellten Informationen zu vernachlässigen. Die künstliche Verknappung führe laut Dr. Dapp prinzipiell erst einmal zu einer unnötigen Beschränkung.

Dr. Dapp stellte nach dieser Einführung verschiedene Konzepte vor, wie der Zugang zu Informationen und Wissen freier gestaltet werden kann. Als Ursprung und Kern dieser Konzepte führte er die »Electronic Frontier Foundation« (EFF) an, die sich seit ihrer Gründung mit der Förderung von freier und Open-Source Software beschäftigt. Sie schuf so die Grundlage, um das frei verfügbare Wissen mit möglichst niedrigen technischen und finanziellen Hürden nutzen und weiterverbreiten zu können.

Der gleichen Idee folgend haben sich viele ideell ähnliche Projekte entwickelt. Zu diesen zählen unter anderem das Lizenzmodell ›Creative Commons‹, welches die freie Verbreitung von Kultur und Wissensgütern fördert. Die CreativeCommons-Lizenz geht, anders als herkömmliche Lizenzmodelle, davon aus, dass das lizensierte Werk eine möglichst weite Verbreitung erfahren soll. Abstufend kann der Author oder Künster dann selbst sehr einfach festlegen, unter welchen Einschränkungen diese Verbreitung erfolgen kann. Von »den Namen des Erschaffers nennen« bis hin zu »keine Veränderung, sowie keine kommerzielle Nutzung und Verbreitung unter gleichen Bedingungen« geht die Bandbreite der möglichen Abstufungen.

Diese einfache und offene Lizensierung bildet die Grundlage für Projekte wie die freie Enzyklopädie »Wikipedia« oder Musikportale wie »jamendo.com«, auf denen Künstler Musik ihren Hörern frei zur Verfügung stellen. 

Als IT-Stratege der Stadt München beschäftigt sich Dr. Dapp momentan vor allem mit den Konzepten »Open Data« und »Open Government«.

OpenData verfolgt dabei die Idee, Daten aus staatlichen Stellen der Allgemeinheit frei zur Verfügung zu stellen. Dies ermöglicht den Aufbau von neuen und interessanten Projekten wie zum Beipsiel http://bund.offenerhaushalt.de/, welches den Bundeshaushalt visuell aufbereitet.

Am kommenden Freitag startete in München das Projekt MOGdy unter der Leitung von Dr. Dapp, bei dem verschiedene Daten der Stadt zum ersten Mal frei im Internet zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig wurde ein Wettbewerb ausgerufen, um für diese Daten neue und kreative Anwendungsmöglichkeiten zu finden. An der Ideenfindungsphase beteiligten sich über 300 Interessenten aus ganz Deutschland, die über 100 Vorschläge einreichten, kommentierten und bearbeiteten. Es ist das erste Mal, dass ein solches Projekt in Deutschland durchgeführt wird und man darf gespannt sein, welche neuen Nutzungsmöglichkeiten in diesem Rahmen entstehen werden. 

Johannes Loepelmann und Marcus Sümnick

Dieser Beitrag steht seit dem 7. Februar 2011 unter Creative-Commons-Lizenz (CC BY-NC-ND). Er darf unter Angabe der Quelle Rostocker Journal (bei Online-Medien Verlinkung zu www.rostockerjournal.de) weiterveröffentlicht werden.

Eltern & Kinder, Rechte & Pflichten

Auf Einladung der Stiftung Digitale Chancen konnte ich heute (23.03.2011) in Berlin am Runden Tisch Unter den Linden – 2. UdL Roundtable – zum Thema „Kinderrechte und Elternpflichten in der digitalen Welt“ teilnehmen.

Veranstaltungsort war das BASE_camp des Mitveranstalters E-Plus. Die E-Plus-Gruppe hat zusammen mit der Stiftung Digitale Chancen den UdL Digital Roundtable als regelmäßiges Diskussionsforum zu Fragen der Teilhabe diverser Bevölkerungsschichten an den Entwicklungen der digitalen Gesellschaft eingerichtet.

Der Vor-Ort-Veranstaltung ist eine Online-Diskussion unter http://alle.de/diskussionen vorausgegangen. Zur Diskussionsanregung wurden Kinder/Jugendliche und Erwachsene dabei vor fünf – weitgehend parallel aufgebaute – Statements gestellt.

  1. Meine Eltern finden es wichtig, dass ich das Internet nutze / Kinder haben ein Recht auf freien Internetzugang (hohe Zustimmung beider Gruppen)
  2. Ich kenne mich im Internet besser aus als meine Eltern / Die Vermittlung von Medienkompetenz ist eine wichtige Erziehungsaufgabe von Eltern (sehr hohe Zustimmung bei beiden Gruppen)
  3. Meine Chats und E-Mails mit Freunden gehen meine Eltern nichts an / Eltern sollten die E-Mails und Kontakte ihrer Kinder im Internet kontrollieren (deutliche Abweichung: Kinder wollen Privatheit, zahlreiche Erwachsene wollen Kontrolle)
  4. Ich bin froh, dass meine Eltern nicht so genau wissen, was ich im Internet alles mache / Eltern müssen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass ihre Kinder im Internet nichts Illegales tun (über die Hälfte der Erwachsenen meint, dass Schutzmaßnahmen erforderlich sind; viele Kinder sind froh, dass die Eltern nicht alles wissen)
  5. Wenn ich im Internet Sachen sehe, die mich aufregen und mir nicht gefallen, spreche ich mit meinen Eltern darüber / Kinder haben ein Recht darauf, vor Gefahren im Internet geschützt zu werden (das Recht des Kindes auf Schutz ist sehr vielen Erwachsenen ein Anliegen; interessante Antwort eines Kindes: ich sage nichts über Sachen im Netz, die mir nicht gefallen, sonst denken die Eltern „dass das Internet schlimm ist und dann krieg ich Verbot“)

Martin Riemer, seines Zeichens „Education Blogger“ der Karl-Weise-Grundschule in Neukölln, hatte Schülerinnen und Schüler mitgebracht, die sich insbesondere den Fragen von Prof. Dr. Herbert Kubicek stellten. Die Kinder waren konzentriert bei der Sache (bis auf einen Handyanruf zwischendurch), schlagfertig und offenbar gut mit dem Netz vertraut.
Julia und David haben im Schulblog http://karlweise.blogspot.com live von der Veranstaltung berichtet und Fotos (mit Einwilligung der abgebildeten Personen) bei Picasa gepostet.

Die Idee, dass Erziehungsberechtigte Internetfilter mit Vollprotokoll oder gar Keylogger einsetzen könnten, stieß bei den Grundschülern auf wenig Begeisterung („Reicht es nicht, wenn meine Eltern sehen, wenn ich auf ein kostenpflichtiges Angebot komme?“).
Ein zeitlich begrenztes Internetverbot scheint als „Stubenarrest der 21. Jahrhunderts“ heute durchaus nicht unüblich zu sein.
Wenn Gewalt und Bullying ins Spiel kommen, sind viele Kinder offenbar durchaus daran interessiert, ihre Eltern zu informieren.

Interessant an der vertiefenden Diskussion zum Thema Cyberbullying war nicht nur der Einwurf, dass Drangsalierung im Netz verhältnismäßig selten sein soll (vgl. Studie „EU-Kids Online II„) und in der Regel Streitereien aus dem „real life“ fortführt, sondern auch der Hinweis auf das aktuelle Problem isharegossip (quasi Wikileaks für streitlustige Kinder, siehe Burks‘ Blog).
(Peter Kusterer gab in diesem Zusammenhang zu bedenken: Die Trennung zwischen „Real Life“ und virtueller Welt ist künstlich. Auch das Internet ist die reale Welt.)

Dr. Per Christiansen (Hans-Bredow-Institut) stellte die Frage nach dem Recht auf Internetzugang in den Raum: „Wieso sollen Kinder gegenüber ihren Eltern ein Recht auf Internetzugang haben? Kann mein Kind mich auf Internetzugang verklagen?“ Darauf fand sich die Antwort, dass ein Art. 13 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Zugang zu „Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck“ festgeschrieben ist. Internetzugang kann als wichtiger Bestandteil sozialer Teilhabe angesehen werden. Mit erfolgreichen Klagen gegen Eltern ist jedoch eher nicht zu rechnen.

Offenbar ist es nicht unüblich, dass sich auch Grundschüler schon bei sozialen Netzwerken wie Jappy oder SchuelerVZ anmelden, vermutlich häufig auch ohne Einwilligung der Eltern. Das passt meiner Ansicht nach nicht mit deutschem Datenschutzrecht und den Datenschutzbestimmungen der Netzwerke zusammen. Wenn Kinder nicht über Beträge oberhalb ihrer Taschengeldgrenze verfügen dürfen, sollten sie auch nicht ein geldwertes Nutzerprofil gegen die Nutzungsrechte an Internetdiensten eintauschen dürfen.

Die Ergebnisse der Online- und Offline-Diskussion sollen in Kürze auf den Seiten der Stiftung Digitale Chancen ausführlicher dokumentiert werden. Dort werden auch die erhellenden Foliensätze von Rechtsanwalt Martin Drechsler (Referent Jugendmedienschutzrecht bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter – fsm e.V.) zu finden sein.

Gespräche zur digitalen Integration

Eröffnung des 2. UdL Roundtables

Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes.
(Art. 125 Abs. 1 S. 1 der Bayerischen Verfassung)