Der Blick auf vernebelte Häuserfronten

Fortsetzung meiner Notizen zur Google-Diskussion „Ungestillter Datenhunger, ungeliebter Datenschutz“ am 18.01.2011 im Bremer Rathaus (siehe auch: Teil 1).
Auch Google Street View stand auf der Liste. Klöker moderierte an: Macht die Vernebelung bzw. Verpixelung von ganzen Straßenzügen den Dienst für Google Deutschland uninteressant?

Meyerdierks: Street View ist für Google Deutschland sicherlich nicht uninteressant, sonst hätten wir uns auch nicht die Mühe gemacht, das Produkt trotz der Widerstände auf den Markt zu bringen. Street View wird von Anfang an (auch bevor deutsche Städte dabei waren) von Deutschland aus intensiv genutzt. Interessant ist, dass einige Nutzer aus anderen Ländern bei Google angefragt haben sollen, warum denn Deutschland so anders aussieht als andere europäische Länder.

Dr. Sommer: Alles in allem ist das für Google Deutschland wohl jetzt schon eine ganz erfolgreiche Geschichte. Beachtenswert ist, dass das wohl der erste und vielleicht letzte Anwendungsfall eines Vorab-Widerspruchs dieser Art in Deutschland war.
Microsoft (mit bing Maps) war wohl etwas unvorsichtig mit der schnellen Zusage, all das einzuhalten was zwischen Google und den Datenschützern vereinbart wird. Für andere Anbieter solcher Geo-Dienste entstehen durch den 13-Punkte-Plan keine Verpflichtungen.

(Kleiner Exkurs: Das Dokument mit den 13 Zusagen von Google zu Street View an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist derzeit nicht mehr im Internetangebot des LfDI FHH abrufbar, da dieses aus Datenschutzgründen durch den LfDI offline gestellt wurde. Exkurs: Beim Aufruf von Zählpixeln der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. – IVW – werden IP-Adressen an den von der IVW beauftragten Dienstleister INFOnline übertragen. Dort werden zwar ausschließlich aggregierte Daten weiterverarbeitet, der LfDI hat aber offenbar Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Speicherung der IP-Adressen zum Zweck der Aggregation. Kompliziert.)

Sommer bedauert, dass es eine gesetzliche Klarstellung nicht geben wird. Die Länder hatten sich zwar Mitte 2010 im Bundesrat auf einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes geeinigt. Das Gesetzesvorhaben ist allerdings vom Bundeskabinett nicht weiterverfolgt worden.
Allerdings haben sich die wichtigsten Anbieter von Geodatendiensten auf eine Selbstverpflichtung geeinigt, formuliert unter Federführung des Verbands BITKOM.

Klöker: Warum hat sich Google auf Verhandlungen eingelassen?
Meyerdierks: Im Grunde wollten wir Street View einfach so einführen wie in anderen europäischen Ländern. Nun entstand aber in Deutschland ein intensiver öffentlicher Druck auf uns. In der Hoffnung auf mehr Planungssicherheit und Ruhe bei der Produkteinführung haben wir uns für ausführlichere Gespräche mit den Datenschutzbehörden im Vorfeld entschieden. Trotz der schon im April vereinbarten Schritte kam es dann immer Sommer noch zu einer breiten öffentlichen Diskussion.
Fassadenansichten sind öffentlich zugängliche Informationen und sollten es auch bleiben. Wenn man jemandem das Recht abspricht, Straßenpanora-Aufnahmen zu verbreiten, spricht man sich auch selber das Recht ab Panoramafotos aus dem Urlaub ins Netz zu stellen. Es gibt heute schon Widersprüche gegen nutzergenerierte Fotos. (Hat das mit der Aktion „Verschollene Häuser“ zu tun?)

Sommer: Warum hat Google den gewaltigen Aufwand mit dem Vorab-Widerspruch betrieben?
Meyerdierks: Der Aufwand war tatsächlich groß, er überstieg den Aufwand zur Herstellung des Produkte um ein Vielfaches. Es gab etwa 200 Leute, die nur damit beschäftigt waren, Widersprüche zu bearbeiten. Ein mittelständisches Unternehmen hätte so etwas nicht leisten können. Übrigens müssen wir Personen, die ihren Widerspruch jetzt zurücknehmen wollen enttäuschen, da wir auch die Rohdaten gelöscht haben.

Video: Google über Datenschutz bei Street View

Sommer: Spätestens wenn in Street View Werbung geschaltet wird, sollte sich das Geld wieder hereinholen lassen. [Meyerdierks lächelt vielsagend. Ich frage mich, ob nicht vielleicht sogar verpixelte Häuserfronten für Werbebanner besonders gut geeignet sind?]

In Kürze mehr zu: Geodaten, Open Data und Informationsfreiheit

Ungestillter Datenhunger, ungeliebter Datenschutz?

Es war geplant als der „große Showdown“, endete aber versöhnlich. Google ist offenbar besser als sein Ruf (oder kann zumindest gut diesen Eindruck vermitteln).

Diskussion im Rathaus Bremen

Am 18.01.2011 fand mittags in der Oberen Rathaushalle in Bremen eine Diskussion zwischen Per Meyerdierks (Beauftragter für den Datenschutz, Google Germany GmbH) und Dr. Imke Sommer (Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen) statt. Rahmen war das Abschlussplenum der zweitägigen Konferenz „E-Government in medias res„. Die Diskussion wurde durch Michael Klöker von der Fachzeitschrift „innovative Verwaltung“ moderiert.

Meyerdierks sieht Datenschutz als wichtige Aufgabe an, die bei Google Deutschland allerdings recht anstrengend sei – selbst im Vergleich zu anderen EU-Staaten.
Für internationale Web-Unternehmen mit Heimat in den USA sei es eine schwierige Aufgabe einerseits Nutzern in aller Welt eine gleichförmige Plattform bereit zu stellen und andererseits auf die zahlreichen Rechtsordnungen Rücksicht zunehmen, die neben dem US-Recht Geltung beanspruchen.
Darauf konterte Sommer, dass es in Sachen Datenschutzrecht doch möglich sei, die Ansprüche zu vereinen. Google müsse einfach das höchste Datenschutzniveau international umsetzen.

Aus aktuellem Anlass (Entlassung des OHB Vorstandsvorsitzenden Smutny) leitete Klöker nun eine Schleife zum Thema Wikileaks ein.

Meyerdierks darauf: Eine offizielle Google-Position zu Wikileaks gibt es nicht. Dann abschweifend: Google als Unternehmen ist natürlich daran interessiert, Leaks von Informationen zu neuen Produkten und Suchfeatures zu verhindern. Davon unabhängig meint Meyerdierks persönlich, dass radikale Offenheit schädlich für die Unternehmens- und Verwaltungshandeln sein könne. Wenn man bei der E-Mail-Kommunikation unter Kollegen ständig die „Schere im Kopf“ haben müsse, sei effizientes Arbeiten nicht zu gewährleisten. Der Google-Datenschützer ist der Meinung, man müsse sich bei der E-Mail-Kommunikation auf das international geschützte Fernmeldegeheimnis verlassen können. (Ich habe versäumt zu fragen, welchen E-Mail-Diensteanbieter er nutzt, hm, Moment: Google! und ob seinen E-Mails per Voreinstellung verschlüsselt werden. Wohl: Nein.)

Frau Dr. Sommer ist daraufhin direkt zu den Themen Informationsfreiheit und Verwaltungstransparenz gesprungen: Die Verwaltung müsse auf geordnetem Wege für Offenheit sorgen. Es macht schon einen Unterschied, ob die Bevölkerung darauf angewiesen sei, dass eine findige Journalistin Zugang zu Senatsdokumenten hat und daraus einen vereinfachten und vorgefilterten Artikel zusammenstellt oder ob die Ausgangsdokumente und -daten zum allgemeinen Zugriff im Informationsregister bereitgestellt würden.

In diesem Zusammenhang darf ich auf die Bremer Empfehlung zu Open Government Data hinweisen: Ein elektronischer Weg zu besserem Informationszugang und mehr Transparenz in der öffentlichen Verwaltung. Die Mitzeichnung läuft (formlos, auch per E-Mail).

Fortsetzung in Kürze, nächstes Thema: Google Streetview.