Planung Socialbar im Hackerspace

Am 2. April 2015 wollen wir endlich die Möglichkeit für ein Socialbar-Treffen im Hackerspace Bremen nutzen (Bornstr. 14/15).
Den thematischen Rahmen sollen aktuelle Fragen zur Sicherheit im Internet bilden.
Was bedeutet Datensicherheit und Datenschutz heute und was ist von den Internet-Utopien noch übrig? Inwieweit kann man sich 2015 sicher im Internet bewegen?
Ist das Internet für uns ein Platz der Freiheit (freies Wissen, freier Meinungsaustausch, freie Software, …), Zusammenarbeit und Solidarität (Commons, Communities, …)? Welche Auswirkungen haben die Überwachungs-Enthüllungen und Sicherheits-Skandalen in enger Schlagzahl auf unseren Umgang mit dem Netz?

Dass wir in der Bornstraße zu Gast sind dürfte eine spannende neue Durchmischung des Gästekreises mit sich bringen.

Eltern & Kinder, Rechte & Pflichten

Auf Einladung der Stiftung Digitale Chancen konnte ich heute (23.03.2011) in Berlin am Runden Tisch Unter den Linden – 2. UdL Roundtable – zum Thema „Kinderrechte und Elternpflichten in der digitalen Welt“ teilnehmen.

Veranstaltungsort war das BASE_camp des Mitveranstalters E-Plus. Die E-Plus-Gruppe hat zusammen mit der Stiftung Digitale Chancen den UdL Digital Roundtable als regelmäßiges Diskussionsforum zu Fragen der Teilhabe diverser Bevölkerungsschichten an den Entwicklungen der digitalen Gesellschaft eingerichtet.

Der Vor-Ort-Veranstaltung ist eine Online-Diskussion unter http://alle.de/diskussionen vorausgegangen. Zur Diskussionsanregung wurden Kinder/Jugendliche und Erwachsene dabei vor fünf – weitgehend parallel aufgebaute – Statements gestellt.

  1. Meine Eltern finden es wichtig, dass ich das Internet nutze / Kinder haben ein Recht auf freien Internetzugang (hohe Zustimmung beider Gruppen)
  2. Ich kenne mich im Internet besser aus als meine Eltern / Die Vermittlung von Medienkompetenz ist eine wichtige Erziehungsaufgabe von Eltern (sehr hohe Zustimmung bei beiden Gruppen)
  3. Meine Chats und E-Mails mit Freunden gehen meine Eltern nichts an / Eltern sollten die E-Mails und Kontakte ihrer Kinder im Internet kontrollieren (deutliche Abweichung: Kinder wollen Privatheit, zahlreiche Erwachsene wollen Kontrolle)
  4. Ich bin froh, dass meine Eltern nicht so genau wissen, was ich im Internet alles mache / Eltern müssen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass ihre Kinder im Internet nichts Illegales tun (über die Hälfte der Erwachsenen meint, dass Schutzmaßnahmen erforderlich sind; viele Kinder sind froh, dass die Eltern nicht alles wissen)
  5. Wenn ich im Internet Sachen sehe, die mich aufregen und mir nicht gefallen, spreche ich mit meinen Eltern darüber / Kinder haben ein Recht darauf, vor Gefahren im Internet geschützt zu werden (das Recht des Kindes auf Schutz ist sehr vielen Erwachsenen ein Anliegen; interessante Antwort eines Kindes: ich sage nichts über Sachen im Netz, die mir nicht gefallen, sonst denken die Eltern „dass das Internet schlimm ist und dann krieg ich Verbot“)

Martin Riemer, seines Zeichens „Education Blogger“ der Karl-Weise-Grundschule in Neukölln, hatte Schülerinnen und Schüler mitgebracht, die sich insbesondere den Fragen von Prof. Dr. Herbert Kubicek stellten. Die Kinder waren konzentriert bei der Sache (bis auf einen Handyanruf zwischendurch), schlagfertig und offenbar gut mit dem Netz vertraut.
Julia und David haben im Schulblog http://karlweise.blogspot.com live von der Veranstaltung berichtet und Fotos (mit Einwilligung der abgebildeten Personen) bei Picasa gepostet.

Die Idee, dass Erziehungsberechtigte Internetfilter mit Vollprotokoll oder gar Keylogger einsetzen könnten, stieß bei den Grundschülern auf wenig Begeisterung („Reicht es nicht, wenn meine Eltern sehen, wenn ich auf ein kostenpflichtiges Angebot komme?“).
Ein zeitlich begrenztes Internetverbot scheint als „Stubenarrest der 21. Jahrhunderts“ heute durchaus nicht unüblich zu sein.
Wenn Gewalt und Bullying ins Spiel kommen, sind viele Kinder offenbar durchaus daran interessiert, ihre Eltern zu informieren.

Interessant an der vertiefenden Diskussion zum Thema Cyberbullying war nicht nur der Einwurf, dass Drangsalierung im Netz verhältnismäßig selten sein soll (vgl. Studie „EU-Kids Online II„) und in der Regel Streitereien aus dem „real life“ fortführt, sondern auch der Hinweis auf das aktuelle Problem isharegossip (quasi Wikileaks für streitlustige Kinder, siehe Burks‘ Blog).
(Peter Kusterer gab in diesem Zusammenhang zu bedenken: Die Trennung zwischen „Real Life“ und virtueller Welt ist künstlich. Auch das Internet ist die reale Welt.)

Dr. Per Christiansen (Hans-Bredow-Institut) stellte die Frage nach dem Recht auf Internetzugang in den Raum: „Wieso sollen Kinder gegenüber ihren Eltern ein Recht auf Internetzugang haben? Kann mein Kind mich auf Internetzugang verklagen?“ Darauf fand sich die Antwort, dass ein Art. 13 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Zugang zu „Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck“ festgeschrieben ist. Internetzugang kann als wichtiger Bestandteil sozialer Teilhabe angesehen werden. Mit erfolgreichen Klagen gegen Eltern ist jedoch eher nicht zu rechnen.

Offenbar ist es nicht unüblich, dass sich auch Grundschüler schon bei sozialen Netzwerken wie Jappy oder SchuelerVZ anmelden, vermutlich häufig auch ohne Einwilligung der Eltern. Das passt meiner Ansicht nach nicht mit deutschem Datenschutzrecht und den Datenschutzbestimmungen der Netzwerke zusammen. Wenn Kinder nicht über Beträge oberhalb ihrer Taschengeldgrenze verfügen dürfen, sollten sie auch nicht ein geldwertes Nutzerprofil gegen die Nutzungsrechte an Internetdiensten eintauschen dürfen.

Die Ergebnisse der Online- und Offline-Diskussion sollen in Kürze auf den Seiten der Stiftung Digitale Chancen ausführlicher dokumentiert werden. Dort werden auch die erhellenden Foliensätze von Rechtsanwalt Martin Drechsler (Referent Jugendmedienschutzrecht bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter – fsm e.V.) zu finden sein.

Gespräche zur digitalen Integration

Eröffnung des 2. UdL Roundtables

Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes.
(Art. 125 Abs. 1 S. 1 der Bayerischen Verfassung)