Ein paar Worte zur 2. Socialbar Bremen

Vergangenen Donnerstag fand die erste Socialbar 2010 in Bremen statt. Das Veranstaltungsformat macht auch beim zweiten Mal Sinn und Spaß, da habe ich dem Kurzbericht von Norbert nicht viel hinzuzufügen. Trotz meiner nicht unerheblichen Beteiligung an der Veranstaltungsorganisation scheint das Ganze rund zu laufen und den Besucherinnen und Besuchern zu gefallen. Diesmal waren erfreulich viele Vereinsvertreter und andere ehrenamtlich Tätige dabei – nicht nur aus Bremen, sondern dem Winterwetter trotzend aus vielen Orten im Nordwesten. Mindestens ebenso viele Web-Spezialisten waren vor Ort und haben sich als erfreulich offen und kontaktfreudig erwiesen.

Positiv zu erwähnen ist auch spontane Einbindung von Treffen des CCC Bremen und der Pl0gbar. Freundlicherweise hat Mister Wong wieder dafür gesorgt, dass die Socialbar für alle Gäste kostenlos bleibt.
Ich bin gespannt, wie es sich auf die Veranstaltung im April auswirkt, dass weder ein Werderspiel gleichzeitig stattfindet, noch höhere Gewalt Gäste daran hindert, aus kleinen Orten im Umland anzureisen. Wird es im Alten Fundamt nur noch Stehplätze geben?
Bei der kommenden 3. Socialbar Bremen wird auch die Freiwilligen-Agentur Bremen mit einem Informationstisch vertreten sein. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Bremer Freiwilligenbörse Aktivoli hinweisen, die am 31. Januar ab 11 Uhr im Bremer Rathaus stattfinden wird. Mehr als fünfzig Aussteller wollen Möglichkeiten zur ehrenamtlichen Betätigung z.B. in Umwelt- und Naturschutz, Kultur, Gesundheit und im Sozialbereich vorstellen. Reinschauen lohnt sich!
Zu guter Letzt: Ich habe mir wieder die Zeit genommen, für die Socialbar eine Creative Commons Compilation zusammenzustellen, zumeist ganz hörenswerte Musik, meine ich.

Informationsfreiheit – Sommer / Villa Ichon

Zum Abschluss meines Berichts über die Datenschutzveranstaltung mit Imke Sommer letzten Monat in der Villa Ichon – an dieser Stelle vielen Dank an Frau Dr. Sommer, Herrn Rath und die Veranstalter – werde ich noch ein paar Worte zum dort angesprochenen Thema Informationsfreiheit ergänzen. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz ist gleichzeitig auch Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit. Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) gewährt jeder Person – sei es im In- oder im Ausland – ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Amtliche Informationen werden auf Antrag bereitgestellt; darüber hinaus wurde in Bremen ein zentrales elektronisches Informationsregister eingerichtet (§ 11 Abs. 5 BremIFG).

Das befristet gültige Gesetz aus dem Jahre 2006 wird derzeit gemäß § 13 BremIFG einer Prüfung unterzogen. Zur Diskussion steht laut Sommer, ob der Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen weiterhin so stark zum Tragen kommen sollte (bisher Parallelregelung zum IFG des Bundes). Zudem steht wohl die Frage im Raum, wie in Zeiten der Haushaltsnotlage die Erfüllung der Informationspflichten der bremischen Verwaltung personell gewährleistet werden kann.

Bisher nicht im Fokus steht die im engeren Sinne freie und offene Bereitstellung von Dokumenten und Daten. Es ist im Regelfall so, dass Ergebnisse der IFG-Anträge und Inhalte des Informationsregisters gelesen, heruntergeladen, ausgedruckt, auf andere Weise privat verwendet und im Rahmen des Zitatrechts auszugsweise veröffentlicht werden dürfen. Dritte haben jedoch kein Recht, die vollständigen Informationen z.B. auf einer eigenen Internetseite zu veröffentlichen oder in Mashups einzubinden. Zumindest amtliche Veröffentlichungen – die in unbearbeiteter Form gemeinfrei sind – müssten in einem solchen Portal frei von Rechten Dritter bereitgestellt werden. Bei weiteren im Auftrag der Verwaltung erstellten Dokumenten, sollten Behörden sich vom jeweiligen Urheber Nutzungsrechte einräumen lassen, die eine freie Verwendung der (mit Steuergeldern hergestellten) Werke unter Namensnennung ermöglichen. Da sich die Gebühren für die Bearbeitung eines IFG-Antrags bei mehr als acht Stunden Arbeitszeit auf bis zu 500 Euro belaufen können, wäre es für den Antragsteller von hohem Interesse, das Ergebnisdokument frei von Rechten Dritter zu erhalten und so an weitere interessierte Personen weiterverbreiten zu können. (In meinem vor einigen Monaten online gestellten Foliensatz „E-Government 2.0 ohne Freie Lizenzen?“ habe ich diese Ideen plakativ – und hoffentlich verständlich – dargestellt.)

Zu guter Letzt schließt sich thematisch ein Hinweis auf den neuen Verein OpenData Network an, den ich für unterstützenswert halte. Er soll insbesondere das Ziel verfolgen, Open Data, Open Access, Open Government, Transparenz und Partizipation auf die politische Agenda zu setzen. Der freie und ungehinderte Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu Daten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft sollte gefördert werden.