Web-Konferenz zum E-Postbrief

Die Aufzeichnung der Web-Konferenz zum E-Postbrief vom 25.8.2010 mit Dr. Georg Rau und Moderator Sebastian Küpers lässt sich nun endlich – nachdem die Post alle Einwilligungen der Beteiligten eingeholt hat – bei YouTube abrufen (http://youtu.be/9AnfMtv4CJg).
Im Abebben der massiven Werbekampagne mit Schwerpunkt Print wurde das Social Web ins Visier genommen. Zur Web-Konferenz wurden – soweit ich gehört habe – nahezu alle Blogger und Mikroblogger eingeladen, die irgendwo im Netz auch nur einen Satz zum E-Postbrief geäußert hatten. Neben bereits in Blogs gestellten und per E-Mail eingereichten Fragen wurden auch kritische Anmerkungen aus einem Live-Chat zum Stream berücksichtigt. Auch wenn naturgemäß einige Detailfragen offen bleiben mussten, wurden relevante Fragen ausgewählt und kompetent beantwortet. Weitere Fragen können über diverse Kanäle, z.B. auch als Kommentar zu den YouTube-Videos, gestellt werden und werden wohl auch beantwortet.


Videoeinbindung mit Genehmigung der DPAG

In diesem Zusammenhang kann ich kurz auf einen Blogbeitrag von Thomas Langkabel hinweisen, der ausprobiert hat, ob seine Bank, seine Krankenversicherung, die Deutsche Rentenversicherung und eine Handvoll anderer Unternehmen sich heute schon auf eine Kommunikation per E-Postbrief einlassen. Das Ergebnis ist ernüchternd. Es muss allerdings ergänzt werden, dass Geschäftskunden sich wohl erst ab Ende des Jahres dem System anschließen können.

Darüber, dass ich von 2000 bis 2005 schon einmal eine dann doch nicht lebenslang gültige Mail-Adresse bei epost.de hatte, werde ich jetzt nichts erzählen.

Bei der Antwort auf meine Frage zum Verhältnis von qualifizierter elektronischer Signatur und E-Postbrief blieb mir lediglich das Detail schleierhaft, was aus einem PDF mit Signatur wird, wenn es an eine Hausanschrift geschickt wird. Erhält der Empfänger gar ein Protokoll der Signaturprüfung? Müsste mal ausprobiert werden.

Schnelllesen an der Kasse

Im Mai kritisierten einige Daten- und Verbraucherschützer das bei Rewe und anderen Unternehmen der Gruppe praktisierte Lastschriftverfahren mit Unterschrift (unter anderem berichteten NDR Info, FR Online und Blogs wie YuccaTree Post oder selbstauskunft.net).

Die wesentlichen Kritikpunkte: Kunden genehmigen bei jeder EC/Maestro-Zahlung mit ihrer Unterschrift die Weitergabe ihrer Daten an ein Unternehmen für Zahlungsdienstleistungen sowie zwei Wirtschaftsauskunfteien; die Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe und -speicherung erfolgt unter Zeitdruck; Kunden erhalten kein Doppel der unterschriebenen Einwilligungserklärung und die Erklärung ist auch nicht als Aushang einsehbar.

Kurz darauf wurde die Kartenzahlung deutschlandweit auf das PIN-Verfahren umgestellt (was für Rewe mit höheren Kosten pro Transaktion verbunden war).

Spätestens seit August sind die Rewe-Märkte nun wieder zum Verfahren mit Unterschrift zurückgekehrt. Die Unternehmensgruppe betonte schon im Mai, dass das Verfahren nach geltenden Regelungen des Deutschen Lastschriftverfahrens gestaltet sei. Dementsprechend wurde nur wenig am Text geändert: Weiterhin genehmigen die Kunden mit ihrer Unterschrift für den Fall der Rücklastschrift die Weitergabe ihrer Daten an ein Unternehmen für Zahlungsdienstleistungen (easycash) sowie zwei Wirtschaftsauskunfteien (Schufa und Bürgel – in diesem Zusammenhang ein kurzer Hinweis auf die kostenlose Selbstauskunft nach novelliertem Bundesdatenschutzgesetz).

Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht, der neue Text ist kürzer – statt 263 Wörtern sind es nun 259. Das dürfte allerdings am Kritikpunkt „Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe und -speicherung unter Zeitdruck“ wenig ändern. Die meisten Kunden haben vermutlich kein Interesse daran, mit einer wachsenden Schlange im Nacken kleingedruckte juristische Texte zu lesen.

Im Text wurden einzelne Passagen klarer gefasst. So heißt es statt „Ich bin damit einverstanden…“ jetzt „Ich willige ein… “ und die „Speichernde Stelle“ ist nun „Verantwortliche Stelle“. Sollten Einträge in einer Sperrdatei fehlerhaft sein, sollen die Daten jetzt „gelöscht“ werden und nicht nur die „Sperrung aufgehoben“.

Ein Doppel des Einwilligungstextes habe ich beim letzten Einkauf weiterhin nicht bekommen. Auch einen sichtbaren Aushang im Geschäft gab es nicht. Erst eine Anfrage über das Kontaktformular auf rewe-group.com führte zur vollständigen Information.

Aber was soll die Nörgelei. Irgendwie muss der Einzelhandel ja an sein Geld kommen, man kann ja bar zahlen oder woanders kaufen und der diesjährige Datenschützer-Sommerhit kommt nun mal von Google.

Update, 20.8.2010: Der Text hängt nun hinter beiden Kassen aus.