Arbeitnehmerdatenschutz – Sommer / Villa Ichon

Als erstes Themenfeld behandelte Frau Dr. Sommer in der Veranstaltung am 16.11.2009 den Arbeitnehmerdatenschutz. Schon seit mehr als 20 Jahren wird in den Parlamenten regelmäßig über gesetzliche Regelungen zu diesem Bereich diskutiert. Nach den aktuellen Skandalen im nicht-öffentlichen Bereich und dem darauf folgenden Datenschutzgipfel ist das Thema wieder einmal in den Vordergrund gerückt worden.

Die am 03.07.2009 beschlossene und am 01.09.2009 in Kraft getretene zweite Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthält mit § 32 Abs. 1 erstmals eine Generalklausel zum Arbeitnehmerdatenschutz. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Arbeitnehmerdaten zur Entscheidung über die Begründung oder nach dessen Begründung für die Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zulässig. Die Regelung ist allerdings in hohem Maße auslegungsbedürftig und lässt viele Fragen offen. Wäre für jede darüber hinaus gehende Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten eine Einwilligung des Arbeitnehmers erforderlich? Unter welchen Umständen liegen im Arbeitsverhältnis datenschutzrechtlich validen Einwilligungen vor? Inwieweit sind die allgemeinen Erlaubnistatbestände des § 28 BDSG auf Arbeitsverhältnisse noch anwendbar?

Vermutlich könnte ein zusätzliches BDSG-Kapitel zum Arbeitsnehmerdatenschutz mehr Klarheit schaffen.

  • Aus aktuellem Anlass wurde die Frage nach Blutuntersuchungen bei der Einstellung in ein Unternehmen angesprochen. Imke Sommer betonte, dass niemand verpflichtet werden darf, bereits im Blutuntersuchungen durchführen zu lassen. Auch nach Abschluss der Bewerberauswahl darf das Unternehmen nur dann eine Untersuchung verlangen, wenn die zu besetzende Stelle besondere gesundheitliche Anforderungen stellt. (Im öffentlichen Bereich ist die Lage häufig eine andere. Im Beamtenverhältnis – Verbeamtung auf Lebenszeit! – ist es erlaubt, von den Kandidaten Blutproben zu nehmen.)  Detaillierte Ergebnisse darf der Arzt dem Arbeitgeber nicht mitteilen (ärztliche Schweigepflicht). Er darf nur die Information weitergeben, ob die Person für den Arbeitsplatz geeignet ist oder nicht.
  • Nächstes Teilthema war die Speicherung Daten zu Erkrankungen von Arbeitnehmern. Die Arbeitsunfähigkeitsscheinigung für den Arbeitgeber (gelber Schein) enthält – im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse mit Diagnosecode – keine Angaben zur Diagnose. Allerdings werde unzulässigerweise in einigen Betrieben in der Tabelle der Fehlzeiten eine zusätzliche Spalte mit Selbstdiagnosen geführt.
  • Zwischendurch wurde auf die Stärkung der Position des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, unter anderem durch den erhöhten Kündigungsschutz (§ 4 f Abs. 3 S. 5 BDSG) hingewiesen. Aus dem Publikum wurde die Annahme geäußert, dass die betrieblichen Datenschutzbeauftragten häufig weder hinreichend geschult noch zeitlich in der Lage sind, ihren Kontrollfunktionen nachzukommen.
  • In Bezug auf private Telefongespräche über Dienstgeräte ist telekommunikations-rechtlich keine Überwachung erlaubt, der Arbeitgeber darf nur abrechnungsrelevante Daten erfassen.
  • Zur Videoüberwachung (an öffentlichen Plätzen, § 6 b BDGS) bekommt die LfDI Bremen alle ein bis zwei Wochen Beschwerden. In Betrieben ist keine verdachtsunabhängige Videoüberwachung zulässig. Die Kamera muss offensichtlich positioniert werden; bestimmte Orte (Toilette, Umkleideraum) sind ausgeschlossen. Bei Kameras im öffentlichen Bereich, die auch Mitarbeiter überwachen ist § 6 b BDSG einschlägig. Die Frage, ob ein Compliance-Beauftragter (zuständig für Kontrolle der „Normbefolgung“) bei konkretem Verdacht selbst überwachen kann, oder ob der Fall nicht direkt an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden müsste, konnte aufgeworfen, aber nicht direkt beantwortet werden.

Im nächsten Teil werden ich die Aussagen zum Adresshandel zusammenzufassen.

Barcamp? Socialbar? Offene Veranstaltungen zu Internet-Themen

Seit einiger Zeit interessiere ich mich für Barcamps und Veranstaltungen, die an dieses Format angelehnt sind (u.a. E-Government 2.0 Camp Berlin, BarCamp KirchentagSocialCamp, Socialbar Bremen). Was ist ein Barcamp? Ich möchte jetzt nicht auf die Herkunft des Namens eingehen (lässt sich bei Wikipedia nachlesen: http://en.wikipedia.org/wiki/BarCamp). Wichtiger ist es, einige wesentliche Merkmale dieser Veranstaltungsform zu skizzieren.

Typischerweise werden auf einem Barcamp Themen aus dem Bereich Social Software (landläufig auch Web 2.0) behandelt. Es lassen sich Analogien zur Entwicklung freier, quelloffener Software ziehen. Ein Barcamp lebt von der Partizipation möglichst vieler engagierter Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Trennung zwischen Publikum und Vortragenden soll – soweit möglich – aufgelöst werden. Die Initiatoren einer solchen offenen Veranstaltung setzen im Idealfall nur einen groben Rahmen und geben Anstöße für die Erledigung von organisatorischen Teilaufgaben durch andere Beteiligte. Es existiert kein Veranstaltungsprogramm, das monatelang vorher festgelegt wurde, vielmehr wird das Programm unter Beteiligung aller Teilnehmer im Netz vorbereitet (mit Hilfe eines Wikis) und ist selbst am Veranstaltungstag noch beweglich. Gemeinsam ist den Barcamps, dass Social-Media-Fachleute und -Begeisterte mit Fachleuten aus einem bestimmten Bereich nutzenbringend zusammengebracht werden sollen.

Das Government 2.0 Camp in Berlin am 28.08.2009 z.B. kann als ein erfolgreicher Versuch angesehen werden, die Barcamp-Grundlagen auf eine Veranstaltung mit Vertretern aus Regierung und Behörden in Deutschland zu übertragen. Meiner Ansicht nach wurde ein guter Weg gefunden, partizipative Elemente in die Veranstaltungsorganisation einzubringen, ohne dabei die Gepflogenheiten im Umgang mit Verwaltungsvertretern völlig über Bord zu werfen. Dieser Kompromiss war notwendig, um nicht nur Social-Media-Fachleute und -Begeisterte in Berlin zu versammeln, sondern etwa auch das BMI für die Veranstaltung zu gewinnen. Das ausgewogene Mischungsverhältnis zwischen IT- bzw. Web-2.0-Spezialisten und Teilnehmern aus Behörden bildete eine gute Basis für Vernetzung und Austausch. Die spürbare Zutat Vertriebspersonal sehe ich als unvermeidbare Nebenerscheinung an, einen Ausverkauf des BarCamp-Formats kann ich hierin nicht erkennen. Es ist bemerkenswert, dass der Anteil von Teilnehmern aus der öffentlichen Verwaltung in Berlin größer war, als beim Government BarCamp in Washington 2008 (http://gov20camp.eventbrite.com), bei dem Teilnehmer vom „Capitol Hill“ eher die Ausnahme waren (siehe Dokumentation bei IBM). Auch wenn die Teilnehmer aus der öffentlichen Verwaltung sich häufig deutlich kritisch geäußert haben (etwa: „das käme ja einer Revolution gleich“ oder „wenn wir die bewährten Strukturen übergehen, können die Kontrollmechanismen nicht mehr greifen“) sind doch Samen für eine neue Verwaltungskultur gestreut worden. Die meisten Teilnehmer waren sich darüber einig, dass die Einführung neuer technischer Hilfsmittel sinnlos ist, solange sich nicht das Selbstverständnis der Verwaltung ändert.

Aus der großen Zahl der spannenden Sessions möchte ich das Thema „Kommunalverwaltung 2.0, Bürgerbeteiligung und die Rolle von Nonprofit-Organisationen auf kommunaler Ebene“ herausgreifen (Folien bei Slideshare). Frau Dr. Brigitte Reiser, die sich seit längerem intensiv mit diesem Themenfeld befasst, hat deutlich gemacht, dass auch zivilgesellschaftliche Organisationen erheblich von den Beteiligungs- und Vernetzungpotentialen neuer technikgestützter Partizipationsmodelle profitieren können. Tatsächlich ist es unausweichlich, dass NGOs und NPOs ihre Verbindung zur Mitgliedsbasis verbessern und themenbezogene Kooperationen mit anderen Organisationen suchen, um zukunftsfähig zu bleiben.

Ich habe diese Session herausgegriffen, da sie nahtlos zum Socialcamp am 3. und 4. Oktober in Berlin (http://www.socialcamp-berlin.de) überleitet. Hier sollten nicht Behörden, sondern gemeinnützige Organisationen im Mittelpunkt des Barcamps stehen. Um den Austausch zwischen Internetexperten und Vertretern gemeinnütziger Organisationen lokal zu fördern, werden als Tochterveranstaltungen des Socialcamps so genannte Socialbars organisiert. Eine solche offene Veranstaltung im kleineren Rahmen bringt einen gewissen Stammtisch-Charakter mit sich. Es wird nicht vom Podium aus doziert, sondern die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können – soweit möglich – gleichberechtigt interessante Social Software, Projekte, Kampagnen oder Kooperationsvorhaben vorstellen. Die zweie Socialbar Bremen – http://www.socialbar-bremen.de – findet am 7. Januar 2010 im Alten Fundamt, Auf der Kuhlen 1a, 28203 Bremen, statt. Vielleicht sind auch Sie dabei?

Socialbar Bremen

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